Bewerbung für die Zeitreise ins Mittelalter 2024 ab sofort möglich!

Marktregeln

Wenn Sie sich für einen Standplatz bei der Zeitreise ins Mittelalter bewerben wollen, beachten Sie bitte folgende Marktregeln:

 

Der Stand

Alle Stände haben während der gesamten Marktzeit bei jedem Wetter geöffnet und besetzt zu sein. Die teilweise oder gänzliche Überlassung des Marktstandes an Dritte ist ohne gesonderte Anmeldung und ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter nicht gestattet.

Strom- und Wasseranschlüsse für Stände können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter durch Professionisten  des Veranstalters hergestellt werden. Die Kosten der Herstellung und des Verbrauchs werden gesondert verrechnet und sind jedenfalls vom Aussteller zu tragen.

Die Sicherung der Stände, Waren, Ausstattung und Requisiten gegen Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, Beschädigung oder Untergang der Sache ist ausschließlich in der Obliegenheit des Ausstellers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung oder Schadenersatz – gleich aus welchem Titel – ab.

 

Das Erscheinungsbild

Die Stände haben dem mittelalterlichen Flair des Festes entsprechend gestaltet zu sein. Oberflächen aus Kunststoffen, sichtbare Alu-, Kunststoff-  oder Stahlrohrkonstruktionen (z.B. Partyzelte, Plastiksonnenschirme …), elektrische Scheinwerfer und sichtbare Elektrogeräte etc. sind nicht gestattet.

Alle Akteure und Aussteller haben während der gesamten Veranstaltung mittelalterliche Gewandung zu tragen. So keine Gewandung verfügbar ist, kann diese gegen eine geringe Gebühr aus unserem Fundus geliehen werden.

 

Waren und Dienstleistungen

Waren und Dienstleistungen, die auf Ihrem Anmeldeformular nicht vermerkt wurden, dürfen nicht feilgeboten werden.

Das Warenangebot hat in Material, Form und Verarbeitung mittelalterlichem (Kunst-) Handwerk zu entsprechen. Waren aus Plastik, synthetischen Stoffen und dergleichen dürfen nicht angeboten werden.

Kunsthandwerkliche Waren sollten weitgehend selbst gefertigt sein. Die Herstellung der Waren am Stand selbst wird vom Veranstalter besonders begrüßt.

Die Abgaben von Speisen und Getränken ist ausschließlich zugelassenen Gastronomieständen vorbehalten und bedarf jedenfalls der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.

 

Auf – und Abbau des Standes

Ihr Stand kann am Freitag ab 16:00 Uhr bzw. Samstag ab 07:00 Uhr am zugewiesenen Standplatz aufgebaut werden. Der Stand hat bis spätestens Samstag 09:00 Uhr fertig und betriebsbereit zu sein.

Der Abbau Ihres Standes ist am Sonntag ab 18:00 Uhr gestattet und sollte bis spätestens 21:00 Uhr zu störungsfreien Endreinigung des Festplatzes abgeschlossen sein.

Der Standplatz muss in seinem ursprünglichen Zustand übergeben werden. Gegen eine kleine Gebühr können im Fraghäusel Müllsäcke bezogen werden; nur in diesen Müllsäcken darf Abfall am Standplatz zurückgelassen werden. Ansonsten ist sämtlicher Abfall mitzunehmen.

 

Verstöße

Der Veranstalter behält sich vor, Kleidung, Stände und das Waren- /Leistungangebot hinsichtlich vorstehender Kriterien zu prüfen und sofortige Änderungen und Anpassungen zu verlangen. Bei Verstößen gegen die Marktregeln hat der Veranstalter das Recht, die Feilbietung einzelner Waren und/oder Leistungen zu untersagen, auf Kosten des Ausstellers die sofortige Räumung des Standplatzes zu verfügen und den Aussteller – ohne Rückerstattung der Gebühr – vom Markt auszuschließen.